Begriffe von A bis Z
Beim Kauf oder Verkauf eines Bootsanteils begegnen dir Begriffe, die du so vielleicht noch nicht kennst. Hier stehen sie in einfachen Worten, von A bis Z. Verbindlich ist der Wortlaut der Verträge: Wo ein Begriff dort bestimmt ist, gilt diese Fassung.
A
Angabe des Anbieters
So kennzeichnen wir im Inserat, was der Verkäufer selbst angegeben hat: technische Daten, Betriebsstunden, Ausstattung und Registrierung. Bei den Bildern steht dafür „Fotos: Anbieter“. Die Kennzeichnung zeigt dir, woher eine Angabe stammt. Was du vor dem Kauf selbst prüfen solltest, steht in der Checkliste für den Bootskauf.
Anteil
Dein Eigentumsanteil am Boot, zum Beispiel ein Viertel oder die Hälfte. Du wirst echter Miteigentümer, nicht Mieter. Ein Boot hat höchstens vier Co-Eigner, der kleinste Anteil ist ¼. Beim Komplett-Verkauf können sich auch drei Käufer je ein Drittel teilen.
Anteilsangabe
Welchen Anteil du kaufen willst. Solange du nur Interesse zeigst, darfst du eine Spanne nennen, etwa ¼ bis ½. Sobald die Interessenten für ein Boot zusammen das ganze Boot ergeben könnten, fragen wir dich und alle anderen mit Spanne zugleich nach der festen Größe; du hast dafür drei Werktage. Die verbindliche Anteilsangabe ist eine der drei Voraussetzungen dafür, kaufbereit zu sein.
Ausübung der Option
Deine Erklärung in Textform, dass du deinen Anteil kaufst. Du gibst sie über die dafür vorgesehene Funktion der Plattform ab. Haben alle Käufer der Gruppe ausgeübt, kommt der Bruchteilskaufvertrag zustande; erst danach wirst du aufgefordert, deinen Kaufpreisanteil zu zahlen.
B
Bestehende Eignergemeinschaft
Kennzeichnung am Inserat: Das Boot hat schon Miteigner, und du kaufst dich ein. Siehe Boarding.
Boarding
Du kaufst einen Anteil an einem Boot, das schon eine Eignergemeinschaft hat, und wirst Teil dieser Gemeinschaft. Vorher lernst du die bestehenden Miteigner kennen, und ablehnen können sie dich nur aus einem wichtigen Grund in deiner Person. Eine Optionsphase gibt es dabei nicht. Am Inserat erkennst du diesen Weg an der Kennzeichnung „Bestehende Eignergemeinschaft“; in den Vertragsbedingungen heißt er „Einstieg“. Den Ablauf zeigt So funktioniert PartABoat.
Bootspapiere
Die Papiere eines Boots nennen einen Eigner, belegen das Eigentum aber nicht für sich allein. Dein Kauf ist durch Kaufvertrag und Übergabeprotokoll dokumentiert. Dass der Verkäufer Eigentümer ist, belegen die Unterlagen über seinen eigenen Erwerb; die übergibt er dir, soweit er sie hat, und du prüfst sie vor dem Kauf. Die Originalpapiere übergibt der Verkäufer bei der Übergabe. Danach meldet ihr Käufer das Boot selbst auf euch um, bei der Stelle, die die Papiere ausgestellt hat, etwa beim Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt, mit einer Kopie des Kaufvertrags. Dann steht ihr gemeinsam darin. So läuft es bei deutscher Flagge, wenn das Boot nicht im Schiffsregister eingetragen ist; ist es eingetragen, braucht das Register Erklärungen von Verkäufer und Käufern mit notariell beglaubigter Unterschrift. Liegt das Boot unter einer anderen Flagge, klärt ihr die Ummeldung mit der Stelle dort.
Bruchteilseigentum
Die rechtliche Form des Miteigentums: Jeder Eigner besitzt einen rechnerischen Anteil am ganzen Boot, nicht ein bestimmtes Stück davon. Auf Englisch heißt das Fractional Ownership oder Co-Ownership.
Bruchteilskaufvertrag
Der Kaufvertrag über deinen Anteil. Du schließt ihn direkt mit dem Verkäufer; PartABoat ist nicht Vertragspartei und stellt dafür eine Mustervorlage bereit.
C
Co-Eigner
Ein anderes Wort für Miteigner. Siehe Eignergemeinschaft.
Co-Ownership
Englisch für Miteigentum. Siehe Bruchteilseigentum.
E
Eignergemeinschaft
Die Miteigner eines Boots, höchstens vier. Sie regeln Nutzung, Kosten und Entscheidungen untereinander im Living Contract (Miteignervereinbarung). PartABoat gehört nicht dazu.
Einzelkäufer
Ein Käufer, der das ganze Boot allein übernimmt. Jedes Inserat für einen Komplett-Verkauf steht einem Einzelkäufer offen, bis sich der Verkäufer an eine Käufergruppe bindet. Ein Einzelkäufer zahlt nichts für eine Option und keine Strukturierungspauschale.
Endpreis
Strukturierungspauschale, Vermittlungsprovision und der Preis für die Option sind Endpreise; eine gesetzlich anfallende Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile sind darin enthalten.
Ersatzverfahren
Fällt ein Käufer aus, nachdem sich der Verkäufer an die Gruppe gebunden hat, läuft ein Verfahren in zwei Stufen. Zuerst können die verbleibenden Käufer den frei gewordenen Anteil einvernehmlich unter sich aufteilen; überstimmt wird dabei niemand. Gelingt das nicht, sucht PartABoat einen Ersatzkäufer. Der Verkäufer bleibt so lange gebunden, und die Gelder bleiben beim Zahlungsinstitut; nur wer seinen Dienstvertrag widerrufen hat, dem zahlt es zurück, was er eingezahlt hat.
Erstgespräch
Dein erstes Gespräch mit PartABoat als Käufer, bevor du einen Vertrag schließt. Es ist kostenlos und unverbindlich. Wir klären dabei, ob Boot, Anteil und deine Vorstellungen von Nutzung und Kosten zusammenpassen. Als Verkäufer inserierst du direkt.
F
Fractional Ownership
Englisch für Bruchteilseigentum. Siehe Bruchteilseigentum.
G
Gruppentreffen
Ein Treffen, das PartABoat beim Komplett-Verkauf für alle Kaufinteressenten eines Boots organisiert. Ihr lernt euch kennen, bevor ihr gemeinsam kauft. Wer erst danach dazukommt, führt stattdessen Einzelgespräche mit allen, die für dieses Boot schon kaufbereit sind. Die Teilnahme ist eine der drei Voraussetzungen dafür, kaufbereit zu sein.
K
Kaufabschluss
Der Moment, in dem der Kauf vollzogen ist: Der Bruchteilskaufvertrag ist wirksam, das Boot ist übergeben, und der Kaufpreis ist beim Zahlungsinstitut eingegangen. Als Nachweis dient das Übergabeprotokoll. An PartABoat zahlst du erst beim Kaufabschluss.
kaufbereit
Dein Status beim Komplett-Verkauf, sobald drei Dinge erfüllt sind: Du hast das Boot vor Ort besichtigt, am Gruppentreffen teilgenommen und deinen Anteil verbindlich angegeben. Der Status beginnt, wenn zusätzlich deine Widerrufsfrist abgelaufen ist, und gilt dann 30 Kalendertage. Nur kaufbereite Käufer können eine Käufergruppe bilden.
Käufer-Dienstvertrag
Dein Vertrag mit PartABoat als Käufer. Du schließt ihn, bevor du das Boot besichtigst, über die Schaltfläche „zahlungspflichtig beauftragen“. Er beschreibt, was PartABoat für dich in fünf Leistungsphasen tut, und regelt die Strukturierungspauschale. Für den Käufer-Dienstvertrag gilt das gesetzliche 14-tägige Widerrufsrecht.
Käufergruppe
Zwei bis vier kaufbereite Käufer, deren Anteile zusammen das ganze Boot ergeben. Sobald das der Fall ist, kommt die Käufergruppe zustande, und der Verkäufer entscheidet, ob er sie bestätigt. Danach zahlt jeder den Preis für die Option. Bleibt eine Zahlung aus, löst sich die Käufergruppe auf, und bereits gezahlte Beträge gehen zurück.
Kipppunkt
So heißt im Zeitstrahl auf So funktioniert PartABoat der Schritt, ab dem der Verkäufer an die Käufergruppe gebunden ist. Siehe Verkäufer-Bindung.
Komplett-Verkauf
Der Verkäufer gibt sein ganzes Boot ab und steigt selbst aus. Zwei bis vier Käufer übernehmen es als neue Eignergemeinschaft; diesen Weg nennen wir auch Stapellauf. Bis sich der Verkäufer an eine Käufergruppe bindet, kann er das Boot auch an einen Einzelkäufer verkaufen.
L
Leistungsphasen I bis V
Die fünf Abschnitte, in denen PartABoat dich als Käufer begleitet:
- I Information und Aufklärung
- II Onboarding in die Eignergemeinschaft
- III Strukturierung der Bruchteilsübertragung
- IV Begleitung der Zahlung bis zum Kaufabschluss
- V Nachbetreuung nach dem Kauf
Sie sind im Käufer-Dienstvertrag beschrieben.
Living Contract (Miteignervereinbarung)
Der Vertrag, mit dem eure Eignergemeinschaft Nutzung, Kosten, Entscheidungen und einen späteren Ausstieg regelt. PartABoat stellt ein Muster bereit, das ihr gemeinsam anpasst; daher der Name. In den Vertragsdokumenten heißt er Miteignervereinbarung. PartABoat ist an ihm nicht beteiligt. Mehr dazu im Ratgeber Vertrag für Bootsmiteigentum.
M
Miteignervereinbarung
So heißt der Living Contract in den Vertragsdokumenten. Siehe Living Contract.
Mustervorlagen
Was PartABoat für Kaufvertrag und Living Contract bereitstellt: Muster, die ihr für euren Fall ausfüllt und anpasst. Eine individuelle rechtliche Beratung im Einzelfall ist darin nicht enthalten.
N
Nachzügler
Wer sich erst nach dem Gruppentreffen für ein Boot meldet. Statt am Gruppentreffen nimmt er an Einzelgesprächen mit allen teil, die schon kaufbereit sind. Siehe kaufbereit.
Neue Eignergemeinschaft
Kennzeichnung am Inserat: Der Verkäufer gibt das ganze Boot ab, und die Käufer gründen gemeinsam eine neue Gemeinschaft. Siehe Stapellauf.
Nutzungsbedingungen
Die Regeln für die Nutzung der Plattform, die du bei der Registrierung annimmst. Die Registrierung schließt nur diesen Nutzungsvertrag. Einen Vertrag mit Vergütung schließt du erst über einen eigenen Bestellschritt. Zu den Nutzungsbedingungen.
O
Optionsentgelt
Optionsentgelt: dein Preis dafür, dass der Verkäufer das Boot 45 Tage lang nur für eure Gruppe bindet. Beim Kauf wird es voll auf deinen Kaufpreisanteil angerechnet; übst du die Option nicht aus, bleibt es beim Verkäufer.
Das gibt es nur beim Komplett-Verkauf, und seine Höhe richtet sich nach der Größe deines Anteils. Es geht über das Zahlungsinstitut an den Verkäufer, nicht an PartABoat.
Optionsphase
Die Zeit, in der der Verkäufer an eure Käufergruppe gebunden ist. Sie beginnt, sobald alle Optionsentgelte beim Zahlungsinstitut eingegangen sind. In dieser Zeit darf der Verkäufer das Boot nicht anderweitig verkaufen, und jeder Käufer entscheidet, ob er seine Option ausübt. Läuft ein Ersatzverfahren, verlängert sich die Optionsphase um dessen Dauer. Vereinbart ihr mit dem Verkäufer einen späteren Übergabetermin, verlängert sie sich bis zu diesem Termin, höchstens um 14 Tage.
Optionsvertrag
Der Vertrag zwischen dir und dem Verkäufer über die Option. Er wird dir mit der Aufforderung zur Zahlung des Optionsentgelts vorgelegt und kommt mit deiner Zahlung zustande.
S
Stapellauf
Unser Name für den Komplett-Verkauf: Zwei bis vier Käufer übernehmen ein Boot gemeinsam und gründen dafür eine neue Eignergemeinschaft; der bisherige Eigner geht von Bord. Am Inserat erkennst du diesen Weg an der Kennzeichnung „Neue Eignergemeinschaft“. Die Schritte: kaufbereit werden, Käufergruppe, Bestätigung des Verkäufers, Optionsentgelt, Optionsphase, Kaufabschluss. Den Ablauf zeigt So funktioniert PartABoat.
Strukturierungspauschale
Die einmalige Vergütung, die du als Anteilskäufer an PartABoat zahlst, für die Leistungen aus den fünf Leistungsphasen. Sie entsteht erst mit dem Kaufabschluss; kommt kein Kauf zustande, zahlst du sie nicht. Wer das ganze Boot allein kauft, zahlt sie nicht.
T
Törn-Protokoll
Die Notiz, die ihr als Eigner nach jeder Ausfahrt untereinander führt, etwa zu Betriebsstunden, Verbrauch, Schäden und Auffälligkeiten. Mit der Kaufabwicklung hat es nichts zu tun; dort gilt das Übergabeprotokoll.
Ü
Übergabeprotokoll
Das Protokoll über die Übergabe des Boots an die Käufer, unterschrieben von allen Beteiligten. Liegt es dem Zahlungsinstitut vor, gibt es den Kaufpreis an den Verkäufer frei.
V
Verkäufer-Bindung
Ab dem Eingang aller Optionsentgelte ist der Verkäufer an die Käufergruppe gebunden. Vorher ist er frei: Eine einzelne Anteilsangabe bindet ihn nicht, und bis dahin kann er das Boot auch an einen Einzelkäufer verkaufen.
Vermittlungsprovision
Die Vergütung, die der Verkäufer an PartABoat zahlt, wenn sein Boot oder Anteil über PartABoat verkauft wird. Sie richtet sich nach dem vereinbarten Kaufpreis. Wer bis 28.02.2027 ein Inserat einstellt, zahlt für dieses Inserat keine Provision, wenn der Kaufvertrag bis 31.12.2027 geschlossen wird (Bedingungen der Aktion). Wann sie entsteht, auch beim Provisionsschutz, regelt der Vermittlungsvertrag. Mehr dazu auf der Seite Für Eigner.
Vermittlungsvertrag
Der Vertrag des Verkäufers mit PartABoat. Er kommt zustande, wenn der Verkäufer sein Inserat über die Schaltfläche „zahlungspflichtig beauftragen“ absendet und PartABoat den Zugang bestätigt. Für den Vermittlungsvertrag gilt das gesetzliche 14-tägige Widerrufsrecht.
W
Warteliste
Melden sich für ein Boot mehr kaufbereite Käufer, als in eine Käufergruppe passen, kommen die übrigen auf die Warteliste. Maßgeblich ist die Reihenfolge, in der die Käufer kaufbereit geworden sind, und ob sich mit deinem Anteil und den schon Aufgenommenen, gegebenenfalls ergänzt um Käufer, die nach dir zählen, genau das ganze Boot erreichen lässt. Bevor jemand davon erfährt, prüft ein Mensch die Zuteilung; du erfährst deinen Rang und den Grund. Fällt jemand aus, bevor der Verkäufer die Gruppe bestätigt hat, rückt die Warteliste nach derselben Regel nach; auch das prüft vorher ein Mensch.
Weitersuche
Scheitert das Ersatzverfahren, endet die Bindung des Verkäufers. Auf Wunsch der Gruppe sucht PartABoat trotzdem weiter nach einem passenden Käufer, als Service ohne Frist und ohne Anspruch auf Erfolg.
Widerrufsrecht
Für den Käufer-Dienstvertrag und den Vermittlungsvertrag gilt das gesetzliche 14-tägige Widerrufsrecht. Erst wenn deine Widerrufsfrist abgelaufen ist, zählt deine Anteilsangabe für die Bildung einer Käufergruppe. Widerruft ein Käufer ausnahmsweise erst nach der Bindung und bevor das unterschriebene Übergabeprotokoll beim Zahlungsinstitut vorliegt, zahlt ihm das Zahlungsinstitut zurück, was er eingezahlt hat, und für die anderen läuft das Ersatzverfahren; ob er dem Verkäufer trotzdem etwas schuldet, richtet sich nach dem Gesetz.
Z
Zahlungsinstitut
Ein beaufsichtigter Zahlungsdienstleister, über den Optionsentgelt und Kaufpreis laufen. Dein Kaufpreis geht nie an PartABoat. Er liegt beim Zahlungsinstitut und wird freigegeben, wenn das unterschriebene Übergabeprotokoll vorliegt. Kommt der Kauf nicht zustande, bleibt der Kaufpreis dort, bis feststeht, an wen er geht; für das Optionsentgelt gilt, was dort steht. Der Verkäufer meldet sich beim Zahlungsinstitut als Zahlungsempfänger an, bevor die Käufer zur Zahlung aufgefordert werden. Mehr dazu auf der Seite Sicherheit.