Alles, was du über Bootsanteile wissen willst.

Von den Grundlagen über Kosten und Sicherheit bis zum Alltag in der Eignergemeinschaft, hier findest du Antworten auf die Fragen, die sich vor einem Bootsanteil stellen.

Grundlagen

Was du kaufst, für welche Boote und mit wie vielen Miteignern.

Was genau kaufe ich bei PartABoat?

Du kaufst echtes Miteigentum an einem Boot, kein Abo. Dein Kauf ist durch Kaufvertrag und Übergabeprotokoll dokumentiert. Dass der Verkäufer Eigentümer ist, belegen die Unterlagen über seinen eigenen Erwerb; die übergibt er dir, soweit er sie hat, und du prüfst sie vor dem Kauf. Bei einem Viertel-Anteil gehört dir ein Viertel des Bootes, mit allen Rechten und Pflichten, die dazugehören. Verkaufen kannst du deinen Anteil jederzeit; die übrigen Miteigner können deinen Käufer nur aus einem wichtigen Grund in seiner Person ablehnen oder den Anteil selbst übernehmen.

Für welche Boote funktioniert das?

PartABoat vermittelt Anteile an Gebrauchtbooten, Motor und Segel. Gut passen Boote, deren laufende Kosten (Liegeplatz, Versicherung, Wartung) für eine einzelne Person oft zu hoch sind, für zwei bis vier Miteigner aber gut tragbar werden. Es gibt keinen Mindest-Bootswert, entscheidend sind die laufenden Kosten, nicht der Kaufpreis.

Wie viele Miteigner gibt es pro Boot?

Eine kleine, feste Eignergemeinschaft von bis zu vier Co-Eignern. Das ist eine bewusste Entscheidung, nicht technisch bedingt, sondern qualitätsgetrieben. Bei mehr als vier Eignern werden die Nutzungswochen pro Person zu knapp, die Abstimmung zu komplex, und das Gefühl von Eigentum geht verloren. Vier ist die Grenze, bis zu der sich Miteigentum noch wie Eigentum anfühlt und nicht wie Charter.

Geht das auch zu zweit?

Ja. Die Eignergemeinschaft muss nicht immer vier Personen umfassen, Hälften und Drittel-Anteile sind genauso möglich wie Viertel. Was am Markt „Bootspartnerschaft“ heißt, ist bei uns Miteigentum zu zweit: mit einem Vertrag statt Handschlag, dokumentiertem Bruchteilseigentum und einem beaufsichtigten Zahlungsdienstleister, der gerade unter Freunden die Freundschaft schützt. Ihr kommt schon zu zweit? Dann gebt ihr beide die Hälfte als Wunsch-Anteil an; beim Komplett-Verkauf zählt dabei jeder von euch einzeln, in derselben Reihenfolge wie alle anderen. Und wenn du allein startest und mindestens die Hälfte vom Boot willst: Gib ½ als Wunsch-Anteil an, ob am Ende ein weiterer Miteigner dazukommt oder zwei mit je einem Viertel, ergibt sich beim Zusammenstellen der Gruppe.

Kosten

Kaufpreis, laufende Kosten und die Vergütung von PartABoat.

Was kostet ein Anteil konkret?

Das hängt von Boot, Größe, Baujahr und Revier ab. Zwei Rechenbeispiele:

Ein Viertel-Anteil an einer Prestige 42 (Motorboot, Bj. 2010, Kroatien): ca. 57.500 € Kaufpreis plus ca. 5.000 €/Jahr laufende Kosten.

Ein Viertel-Anteil an einer Bavaria 41 Cruiser (Segelboot, Bj. 2015, Kroatien): ca. 25.000 € Kaufpreis plus ca. 3.125 €/Jahr laufende Kosten.

Die genauen Zahlen stehen in jedem Bootsinserat.

Welche laufenden Kosten kommen auf mich zu?

Liegeplatz, Versicherung, laufende Wartung, aufgeteilt nach Anteilen. Als Faustformel für Kroatien: ca. 1.500 €/Jahr pro Meter Bootslänge bei Motorbooten, ca. 1.000 €/Jahr pro Meter bei Segelbooten. Ein Viertel-Eigner zahlt davon ein Viertel. Die Kosten werden immer als Jahresbetrag angegeben, wir rechnen nicht auf Monate um, weil Miteigentum kein Abo ist.

Ist das günstiger als Chartern?

Wenn du jedes Jahr mehrere Wochen charterst, auf einige Jahre gerechnet ja. Bei einer Prestige 42 kostet eine Woche Bareboat-Charter in der Hauptsaison ca. 8.000–10.000 €. Drei Wochen Charter am Stück kosten im Jahr 25.500–31.500 €, darin rund 1.500 € Nebenkosten für die eine Buchung. Ein Viertel-Anteil kostet ca. 57.500 € Kaufpreis plus ca. 5.000 €/Jahr Unterhalt. Nach ca. 2–3 Jahren hast du den Break-Even erreicht, danach ist jede Woche auf dem Boot günstiger als Charter. Die Rechnung geht von drei Charterwochen im Jahr aus, und dein Anteil verliert wie jedes Boot an Wert, als Faustregel 3–5 % pro Jahr. Und im Gegensatz zur Miete baust du Eigentum auf, das du jederzeit weiterverkaufen kannst.

Was zahle ich als Käufer an PartABoat?

Als Käufer eines Anteils zahlst du eine Strukturierungspauschale, als Gegenleistung für das Kennenlernen der Miteigner, die Strukturierung des Living Contract (Miteignervereinbarung) und die Prozessbegleitung bis zum Kaufabschluss; wer das ganze Boot allein kauft, zahlt keine. Die Strukturierungspauschale beträgt 1,5 % des Anteilswerts (mindestens 500 €, höchstens 1.500 €), entsteht erst mit dem Kaufabschluss und ist 14 Tage nach Zugang der Rechnung fällig. An PartABoat zahlst du also erst nach dem Kaufabschluss. Der Verkäufer zahlt PartABoat eine Vermittlungsprovision.

Die Strukturierungspauschale ist ein Endpreis; eine gesetzlich anfallende Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile sind darin enthalten.

Nicht in der Strukturierungspauschale enthalten sind: eine individuelle rechtliche oder steuerliche Beratung zu deiner persönlichen Situation, eine technische Begutachtung oder Wertermittlung des Boots, eine Haftung für Mängel des Boots sowie die Vermittlung einer Bootsfinanzierung. Beratung, Begutachtung und Finanzierungsvermittlung kannst du bei Bedarf gesondert bei Fachleuten deiner Wahl beauftragen.

Für den PartABoat-Dienstvertrag gilt das gesetzliche 14-tägige Widerrufsrecht. Die Widerrufsbelehrung bekommst du mit dem Vertrag; widerrufen kannst du online auf der Seite Vertrag widerrufen.

Was zahlt der Verkäufer an PartABoat?

Der Verkäufer zahlt eine einmalige Vermittlungsprovision. Wer bis 28.02.2027 ein Inserat einstellt, zahlt für dieses Inserat keine Provision, wenn der Kaufvertrag bis 31.12.2027 geschlossen wird (Bedingungen der Aktion). Wer als Käufer einen Anteil kauft, zahlt PartABoat die Strukturierungspauschale.

Was ist das Optionsentgelt, und wann bekomme ich es zurück?

Optionsentgelt: dein Preis dafür, dass der Verkäufer das Boot 45 Tage lang nur für eure Gruppe bindet. Beim Kauf wird es voll auf deinen Kaufpreisanteil angerechnet; übst du die Option nicht aus, bleibt es beim Verkäufer.

Es fällt nur beim Komplett-Verkauf an und ist nach Anteilsgröße gestaffelt:

AnteilOptionsentgelt
Ein Viertel750 €
Ein Drittel1.000 €
Die Hälfte1.500 €
Drei Viertel2.250 €

Das Optionsentgelt ist ein Endpreis; eine gesetzlich anfallende Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile sind darin enthalten.

Es wird fällig, sobald die Käufergruppe vollständig ist und der Verkäufer eurer Gruppe zugesagt hat. Es wird über einen beaufsichtigten Zahlungsdienstleister an den Verkäufer überwiesen; kommt der Kauf zustande, ist es also dein erster Kaufpreisbeitrag.

Scheitert der Kauf, obwohl du deine Option ausgeübt hast, bekommst du es zurück. Hast du aber nach der Zahlungsaufforderung deinen Kaufpreisanteil nicht vollständig gezahlt, während ein anderer Käufer seinen vollständig gezahlt hat, geht es an den Verkäufer. Nach dem Optionsvertrag darf er es dann nur als Ersatz für den Schaden behalten, der ihm durch deine Nichtzahlung entsteht, und nur, wenn du sie zu vertreten hast; das gilt auch, wenn dir schlicht das Geld fehlt. Weist du nach, dass du die Nichtzahlung nicht zu vertreten hast oder dass ihm kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, muss er es dir ganz oder in Höhe des Unterschieds zurückzahlen. Ansprüche gegen den Verkäufer, etwa wenn er seine Bindung verletzt, laufen nicht über den Zahlungsdienstleister; du machst sie selbst geltend.

Sicherheit

Wie bist du geschützt, beim Kauf und danach?

Wer entscheidet, wer mein Miteigner wird?

Beim Kauf in eine bestehende Eignergemeinschaft du: Du lernst die anderen Eigner kennen, bevor du kaufst, per Videocall oder persönlich. Passt die Chemie nicht, steigst du aus, kostenlos, ohne Begründung. Bei einem Komplett-Verkauf lernen sich alle Käufer gegenseitig kennen, bevor das Optionsentgelt fällig wird. Wer in die Gruppe kommt, ergibt sich aus der Reihenfolge, in der ihr kaufbereit werdet, und aus euren Anteilen; ob du mitkaufst, entscheidest du selbst, denn verbindlich wird die Gruppe erst, wenn der Verkäufer sie bestätigt hat und alle ihr Optionsentgelt gezahlt haben. Und falls ein Miteigner später seinen Anteil verkauft, können die übrigen seinen Käufer nur aus einem wichtigen Grund in dessen Person ablehnen, oder sie übernehmen den Anteil selbst zu dem Preis, den der Käufer zahlen würde.

Was passiert mit meinem Geld? Ist die Zahlung sicher?

Dein Kaufpreis geht nie an PartABoat. Er liegt bei einem beaufsichtigten Zahlungsdienstleister: Du überweist dorthin, und er wird an den Verkäufer freigegeben, wenn das unterschriebene Übergabeprotokoll vorliegt, mit dem ihr den Vollzug bestätigt. Kommt der Kauf nicht zustande, bleibt er dort, bis feststeht, an wen er geht. Bei einer bestehenden Eignergemeinschaft zahlst du den Kaufpreis erst, wenn alle Verträge unterzeichnet sind. Bei einem Komplett-Verkauf wirst du zur Zahlung des Kaufpreises erst aufgefordert, wenn alle Käufer ihre Option ausgeübt haben.

PartABoat startet gerade: Inserieren und Anfragen gehen schon. Bis Zahlungen über einen beaufsichtigten Zahlungsdienstleister laufen, kauft ihr direkt. Wie ihr den Kaufpreis absichert, steht im Merkblatt.

Was ist der Living Contract (Miteignervereinbarung)?

Ein anpassbarer Gemeinschaftsvertrag, den PartABoat als strukturierte Vorlage bereitstellt, ein Muster, das noch nicht abschließend anwaltlich geprüft ist. Einzelne Klauseln liegen einem Anwalt zur Prüfung vor. Er regelt die wichtigsten Fragen des gemeinsamen Bootsbesitzes: Kostenverteilung, Wartungsverantwortung, Entscheidungsregeln, den Ablauf beim Wiederverkauf von Anteilen, Versicherungspflichten und den Nutzungskalender, den ihr darin gemeinsam festlegt. Er gehört zu jedem Anteilskauf über PartABoat: Mit dem Kaufvertrag tritt jeder Käufer eines Anteils ihm bei. Den Inhalt gestaltet ihr als Eignergemeinschaft selbst.

Was, wenn jemand das ganze Boot kaufen will, während ich noch in der Kaufvorbereitung bin?

Solange die Käufergruppe noch nicht vollständig ist, kannst du als Interessent kein Angebot „blockieren“, der Verkäufer bleibt grundsätzlich frei.

Was dich schützt, ist die Symmetrie: Bis zum Optionsentgelt hast du kein Geld im Risiko, und der Verkäufer ist erst gebunden, wenn eure Gruppe wirklich steht. Verbindlich wird es, sobald alle Anteile vergeben sind, der Verkäufer eurer Gruppe zugesagt hat und alle Optionsentgelte beim Zahlungsdienstleister eingegangen sind.

Ab diesem Moment ist der Verkäufer an euch gebunden: Während der Optionsphase, in der Regel 45 Tage, darf er nicht an jemand anderen verkaufen, und der Kaufpreis steht fest.

Nutzung im Alltag

Wie funktioniert das gemeinsame Eigentum in der Praxis?

Wie viele Wochen pro Jahr kann ich das Boot nutzen?

Bei einem Viertel-Anteil sind es rechnerisch 12 Wochen pro Jahr, keine Nutzungsgarantie; die tatsächliche Nutzung hängt von Revier und Lebensumständen ab. Die Wochen der Hauptsaison verteilt das PartABoat-Muster des Living Contract nach Anteilen und wechselt die Zuordnung jedes Jahr; welche Wochen zur Hauptsaison zählen, legt ihr gemeinsam fest, und mit Juli und August sind mindestens 2 Wochen je Eigner vertraglich garantierbar. Die übrige Verteilung legt ihr ebenfalls gemeinsam fest; bei der ersten Saisonplanung unterstützt euch PartABoat.

Was, wenn alle gleichzeitig in den Sommerferien wollen?

Darum lernt ihr euch vor dem Kauf kennen: Wir geben euch die geplanten Nutzungszeiten der anderen weiter, grob nach Ferienzeiten, und ihr klärt selbst, ob sie zusammenpassen, bevor ihr gemeinsam kauft. Familien aus Bayern (Ferien ab August) und Familien aus Sachsen (Ferien ab Ende Juni) ergänzen sich zum Beispiel fast perfekt. Miteigner ohne schulpflichtige Kinder sind besonders flexibel und entlasten die Hauptsaison-Verteilung zusätzlich. Konflikte lassen sich nie ganz vermeiden, aber sie lassen sich mit dem richtigen Mix stark reduzieren.

Wer kümmert sich um Wartung und Reparaturen?

Die Eignergemeinschaft selbst. Der Living Contract sieht dafür einen Ansprechpartner aus euren Reihen vor, jeweils für ein Jahr, das Amt wechselt der Reihe nach: Er führt das Gemeinschaftskonto, holt Angebote ein, bereitet eure Beschlüsse vor und weist einmal im Jahr nach, dass die Versicherung besteht. Allein entscheidet er nur, was ihr ihm einstimmig überlasst: Ihr könnt festlegen, dass er Ausgaben der laufenden Verwaltung bis zu einem bestimmten Betrag je Maßnahme allein veranlasst. Was zur laufenden Verwaltung gehört, beschließt ihr mit einfacher Mehrheit, alles andere gemeinsam; einstimmig ändert ihr, was der Living Contract ausdrücklich so nennt, etwa den Nutzungsplan und den Kostenschlüssel. Alles Weitere regelt ihr im Living Contract.

Was, wenn ein Miteigner das Boot beschädigt?

Die ehrliche Antwort: Die meisten Schäden haben keinen Schuldigen. Der Kratzer aus der fremden Marina, der erst beim Kranen auffällt. Der Wasserhahn, der zu tropfen beginnt, die Duschtür, die klemmt. Nicht böswillig verschwiegen, einfach nie gesehen, oder schlicht Gebrauch. Ein typischer kleiner Schaden kostet erfahrungsgemäß 250–750 € je Schadensfall, fürs ganze Boot, bevor ihr teilt. Dass ein Miteigner einen Schaden meldet, den er bemerkt, hält der Living Contract fest: Er kommt ins Törn-Protokoll, das ihr nach jeder Nutzung führt; größere Schäden deckt die Kasko, mit Selbstbehalt und Grenzen wie jede Versicherung. Und selbst wenn einer mal nichts sagt: An der Rechnung ändert das nichts.

Die geht so: Als Viertel-Eigner einer Bavaria 41 Cruiser (unser Segel-Rechenbeispiel) sparst du gegenüber dem Alleineigentum rund 9.375 € Unterhalt, jedes Jahr. Auch zu zweit trägt die Rechnung: Als Hälfte-Eigner sparst du bei derselben Bavaria rund 6.250 € Unterhalt, jedes Jahr. Dein Anteil an ungeplanten Reparaturen: 500–1.500 € im Jahr. Die Ersparnis bleibt ein Mehrfaches jedes typischen Ärgernisses. Denn Kratzer gibt es auch im Alleineigentum, nur zahlst du dort jeden allein, zusammen mit dem ganzen Unterhalt. Alleineigentum ist nur dann günstiger, wenn dein Anteil an solchen Schäden größer wird als deine Ersparnis aus dieser Rechnung.

Was passiert im Winter?

In Kroatien und im Mittelmeer bleibt das Boot in der Regel ganzjährig im Wasser, kein Winterlager nötig. In Deutschland (Binnen, Ostsee, Nordsee) wird das Boot eingewintert, die Kosten dafür werden wie alle anderen Unterhaltskosten nach Anteilen aufgeteilt.

Ein- und Ausstieg

Was passiert, wenn sich etwas ändert?

Kann ich meinen Anteil jederzeit verkaufen?

Ja. Du kannst deinen Anteil verkaufen, über PartABoat oder privat. Zeige den Verkaufswunsch den übrigen Miteignern in Textform an: Ab Zugang der Anzeige haben sie 30 Kalendertage Zeit, den Anteil selbst zu übernehmen, zu dem Preis, den dein Käufer zahlen würde, wenn die Anzeige ihn schon nennt, sonst zu deinem Anteil am Verkehrswert des ganzen Bootes. Machen sie davon keinen Gebrauch, verkaufst du an deinen Käufer, oder du listest den Anteil über PartABoat als Inserat für eine bestehende Eignergemeinschaft. Ablehnen kann die bestehende Gemeinschaft deinen Käufer nur aus einem wichtigen Grund in seiner Person, und nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Anzeige, die ihn nennt; danach gilt ihre Zustimmung als erteilt.

Was, wenn ein Miteigner nicht mehr zahlen kann?

Der Living Contract regelt das: Zahlt ein Miteigner seinen Anteil an den laufenden Kosten trotz Mahnung und angemessener Nachfrist nicht, könnt ihr übrigen für ihn in Vorleistung treten und von ihm Erstattung verlangen. So laufen Liegeplatz und Versicherung weiter, und der Betrag bleibt seine Schuld.

Brauche ich einen Bootsführerschein?

PartABoat prüft Führerscheine nicht; der Nachweis ist Sache jedes einzelnen Eigners. Welcher Schein verlangt wird, hängt von Revier und Motorleistung ab; das klärst du vor dem Kauf, in Deutschland wie im Ausland. Die Eignergemeinschaft kann im Living Contract vereinbaren, dass alle Miteigner einen bestimmten Führerscheinnachweis vorlegen, PartABoat empfiehlt das, schreibt es aber nicht vor.

Für Eigner

Wenn du dein Boot teilen oder ganz verkaufen willst.

Ich habe schon ein Boot. Kann ich über PartABoat Miteigner finden?

Ja. Wenn dir die Kosten allein zu hoch sind, holst du über PartABoat Miteigner an Bord: Sie kaufen einen oder mehrere Anteile, du bleibst Eigner, behältst die Kontrolle und suchst dir die passenden Miteigner aus. Alternativ: du verkaufst dein aktuelles Boot komplett und kaufst dir einen Anteil an einem größeren Boot, der Verkaufserlös wird zum Startkapital.

Ich will mein Boot komplett verkaufen: Verbaut mir die Käufergruppe nicht einen schnellen Einzelkäufer?

Nein, beide Wege laufen parallel. Beim Komplett-Verkauf ist dein Inserat zweigleisig: Es steht einer Käufergruppe und zugleich einem Einzelkäufer offen, der das ganze Boot übernimmt. Du musst dich nicht vorab festlegen.

Dein Inserat bleibt zweigleisig, bis die Käufergruppe verbindlich zustande kommt, also: alle Anteile vergeben, du hast als Verkäufer bestätigt und alle Optionsentgelte sind beim Zahlungsdienstleister eingegangen. Bis zu diesem Moment bleibst du frei, an einen Einzelkäufer zu verkaufen; eine einzelne Anteilsangabe bindet dich noch nicht. Erst wenn die Gruppe verbindlich steht, ist der Weg zum Einzelkäufer geschlossen.

Mehr erfahren

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Weiterführende Seiten mit allen Details.

So funktioniert PartABoat

Der gesamte Prozess vom Interesse bis zum Kaufabschluss, in 4 Schritten erklärt.

Zum Prozess

Was ein Boot wirklich kostet

Liegeplatz, Versicherung, Wartung, Winterlager, die vollständige Kostenrechnung ohne Beschönigung.

Zur Rechnung

Sicherheit & Vertrauen

Sichere Zahlung, Living Contract, Checkliste für den Bootskauf: was bei jedem Schritt gilt.

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Begriffe von A bis Z

Optionsentgelt, kaufbereit, Zahlungsinstitut: alle Begriffe rund um Kauf, Verkauf und Verträge in einfachen Worten.

Zum Glossar

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