Wer haftet wofür, steht hier. Auch da, wo wir nicht haften.

Fractional Ownership, also Miteigentum an einem Boot, funktioniert nur mit Transparenz. Hier erfährst du Schritt für Schritt, wo dein Geld liegt, was die Verträge regeln und was du selbst prüfst.

Für Käufer Für Eigner

Für Käufer

Vier Regeln, die dich beim Kauf schützen.

Kennenlernen vor Bindung

Du lernst deine potenziellen Miteigner kennen, bevor du dich finanziell bindest. PartABoat organisiert ein Treffen oder einen Videocall mit festem Fragenkatalog. Passt die Chemie nicht? Du steigst aus, ohne Kosten, ohne Begründung.

Ausstiegsrecht bis zur Unterschrift

Bei einer bestehenden Eignergemeinschaft entstehen dir vor dem Kaufvertrag keine Kosten. Bei einem Komplett-Verkauf verlierst du vor dem Optionsentgelt kein Geld, nur Anreise und Zeit. Das Optionsentgelt ist dein Preis dafür, dass der Verkäufer das Boot 45 Tage lang nur für eure Gruppe bindet. Beim Kauf wird es voll auf deinen Kaufpreisanteil angerechnet; übst du die Option nicht aus, bleibt es beim Verkäufer.

Dein Geld ist geschützt

Dein Kaufpreis geht nie an PartABoat. Er liegt zweckgebunden bei einem beaufsichtigten Zahlungsdienstleister und wird freigegeben, wenn das unterschriebene Übergabeprotokoll vorliegt, mit dem ihr den Vollzug bestätigt. PartABoat startet gerade: Inserieren und Anfragen gehen schon. Bis Zahlungen über einen beaufsichtigten Zahlungsdienstleister laufen, kauft ihr direkt. Wie ihr den Kaufpreis absichert, steht im Merkblatt.

Alle an Bord oder kein Kauf

Bei einer bestehenden Eignergemeinschaft kaufst du deinen Anteil direkt, ohne Wartezeit, ohne Mindestanzahl. Bei einem Komplett-Verkauf wechselt das Boot erst den Besitzer, wenn alle Anteile vergeben sind. Kommt die Gruppe nicht zustande, zahlt niemand ein Optionsentgelt.

Wie dein Geld läuft und wann es fällig wird

An PartABoat zahlst du vor dem Kaufabschluss nichts. Bei einer bestehenden Eignergemeinschaft zahlst du den Kaufpreis erst, wenn alle Verträge unterzeichnet sind. Bei einem Komplett-Verkauf wird er erst fällig, wenn alle Käufer ihre Option ausgeübt haben, und er liegt bis zum Vollzug zweckgebunden beim Zahlungsdienstleister.

Das Optionsentgelt verwahrt der Zahlungsdienstleister für die Dauer der Optionsphase; es geht an den Verkäufer, nicht an PartABoat, und wird beim Kauf angerechnet. Gestaffelt nach Anteilsgröße beträgt es:

750 €für ein Viertel
1.000 €für ein Drittel
1.500 €für die Hälfte
2.250 €für drei Viertel

Optionsentgelt und Strukturierungspauschale sind Endpreise; eine gesetzlich anfallende Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile sind darin enthalten.

Kommt der Kauf nicht zustande, bleibt der Kaufpreis dort, bis feststeht, an wen er geht; das Optionsentgelt fließt zurück. Es geht nur in zwei Fällen an den Verkäufer:

  • wenn du deine Option nicht ausgeübt hast, als Gegenleistung dafür, dass er das Boot für eure Gruppe gebunden hat;
  • wenn du deinen Kaufpreisanteil nach der Zahlungsaufforderung nicht vollständig gezahlt hast, während ein anderer Käufer seinen vollständig gezahlt hat. Behalten darf er es dann nur als Ersatz für den Schaden, der ihm durch deine Nichtzahlung entsteht, und nur, wenn du sie zu vertreten hast.

Die Strukturierungspauschale entsteht erst mit dem Kaufabschluss; die Rechnung bekommst du danach. Für den PartABoat-Dienstvertrag gilt das gesetzliche 14-tägige Widerrufsrecht. Die Widerrufsbelehrung bekommst du mit dem Vertrag; widerrufen kannst du online auf der Seite Vertrag widerrufen.

Wer PartABoat bezahlt

PartABoat wird von beiden Seiten des Geschäfts bezahlt, vom Käufer die Strukturierungspauschale, vom Verkäufer die Vermittlungsprovision. Wir schreiben das hin, statt es zu verstecken, denn genau diese Doppelrolle verpflichtet uns zur Neutralität: Wer für beide Seiten vermittelt, muss beide gleich behandeln. Bevorzugen wir eine Seite, haften wir dafür. Die Offenlegung ist die Voraussetzung dafür, dass wir überhaupt für beide Seiten arbeiten dürfen.

Zusammengefasst: Du besichtigst das Boot, lernst die Miteigner kennen und prüfst alles in Ruhe. Bei einer bestehenden Eignergemeinschaft zahlst du erst, wenn alle Verträge unterzeichnet sind; beim Komplett-Verkauf zahlst du vorher das Optionsentgelt und entscheidest danach, ob du die Option ausübst.

Für Eigner

Du bestimmst, wie viel du verkaufst. Die Regeln stehen vorher fest.

Du behältst die Kontrolle

Kein anonymes Matching. Beim Verkauf deiner Anteile über PartABoat lernst du jeden potenziellen Miteigner persönlich kennen, bevor ein Anteil verkauft wird. Wenn du selbst Miteigner bleibst, bist du bei jeder Entscheidung über dein Boot dabei.

Bis zur Bindung bleibt dein Boot komplett verkäuflich

Bis du an eine Käufergruppe gebunden bist, kannst du das Boot jederzeit auch komplett verkaufen. Paralleles Inserieren auf anderen Plattformen oder über andere Kanäle ist erlaubt.

Sicherer Geldfluss

Der Kaufpreis geht nie an PartABoat: Er liegt bei einem beaufsichtigten Zahlungsdienstleister und wird an dich freigegeben, wenn das unterschriebene Übergabeprotokoll vorliegt. Fehlt es beim Komplett-Verkauf am Ende der Optionsphase, fließt er an die Käufer zurück; etwaige Ansprüche gegen einen Käufer verfolgst du selbst. PartABoat startet gerade: Inserieren und Anfragen gehen schon. Bis Zahlungen über einen beaufsichtigten Zahlungsdienstleister laufen, kauft ihr direkt. Wie ihr den Kaufpreis absichert, steht im Merkblatt.

Ankaufsrecht beim Ausstieg

Will ein Miteigner verkaufen, zeigt er es den übrigen an. Binnen 30 Kalendertagen kannst du seinen Anteil übernehmen, zum Preis seines Käufers oder, nennt er keinen, zum Anteil am Verkehrswert des ganzen Bootes. So sieht es das PartABoat-Muster vor. Kein Fremder kommt an Bord, ohne dass du es weißt.

Das Wichtigste: Du bestimmst, wie viel du verkaufst und ob du selbst Miteigner bleibst; beim Anteilsverkauf auch, an wen; beim Komplett-Verkauf bestätigst du die Gruppe oder lehnst sie ab. PartABoat gibt dir die Struktur, die Entscheidungen liegen bei dir.

Der Vertrag

Der Living Contract: Eure Regeln, bevor es losgeht.

Der Living Contract (Miteignervereinbarung) ist der Gemeinschaftsvertrag jeder Eignergemeinschaft, die über PartABoat kauft. Er wird vor der Eigentumsübertragung von allen unterzeichnet und kann bei Bedarf angepasst werden, daher „Living“.

Nutzungskalender

Wer fährt wann? Der Kalender wird gemeinsam festgelegt. Hauptsaison: Das PartABoat-Muster des Living Contract verteilt sie nach Anteilen, jährlich wechselnd. Legt ihr Juli und August als Hauptsaison fest, sind mindestens 2 Wochen je Eigner vertraglich garantierbar.

Kostenverteilung

Liegeplatz, Versicherung, Wartung, alle laufenden Kosten werden anteilig aufgeteilt. Der Verteilungsschlüssel steht im Vertrag. Keine Überraschungen.

Pflegestandards

Wie wird das Boot übergeben? Was ist erlaubt, was nicht? Regeln für Sauberkeit, Tankstand und den Umgang mit dem Boot legt ihr im Living Contract gemeinsam fest; Schäden und Auffälligkeiten hält nach jeder Nutzung das Törn-Protokoll fest.

Entscheidungsprozesse

Wer entscheidet über Reparaturen, Umbauten oder neue Ausstattung? Der Vertrag regelt, was ihr mit einfacher Mehrheit und was ihr nur gemeinsam beschließt, damit keine Partei übergangen wird; was zur laufenden Verwaltung gehört, legt ihr selbst fest.

Regeln für den Ausstieg

Jeder Anteil ist veräußerbar; einen Käufer können die übrigen Miteigner nur aus einem wichtigen Grund in seiner Person ablehnen, binnen 30 Kalendertagen nach der Anzeige. Die Miteigner haben untereinander ein Ankaufsrecht. Kündigungsfristen, Bewertungsverfahren und Abläufe beim Ausstieg sind festgelegt.

Konfliktlösung

Bei Streitigkeiten: erst Gespräch zwischen den Eignern, dann kann jeder eine Schlichtung durch eine neutrale dritte Person vorschlagen. Der Rechtsweg bleibt offen; so steht es im Living Contract.

Was der Living Contract regelt, zeigen wir dir vorab in einer Übersicht, Frage für Frage. Beim Komplett-Verkauf bekommt ihr den vollständigen Vertrag als künftige Eignergemeinschaft und passt ihn an einzelnen Stellen an eure Gemeinschaft an; kaufst du einen Anteil in einer bestehenden Eignergemeinschaft, trittst du ihrem Vertrag bei.

Transparenz

Was PartABoat nicht tut.

Hier steht auch, wo unsere Verantwortung aufhört.

Dein Kaufpreis geht nie an PartABoat

Kaufpreis und Optionsentgelt laufen über einen externen, beaufsichtigten Zahlungsdienstleister. Kundengelder verwahren dürfen wir als Vermittler nicht, deshalb fassen wir sie nie an. An PartABoat gehen nur unsere eigenen Vergütungen, nach dem Kaufabschluss und auf Rechnung. PartABoat startet gerade: Inserieren und Anfragen gehen schon. Bis Zahlungen über einen beaufsichtigten Zahlungsdienstleister laufen, kauft ihr direkt. Wie ihr den Kaufpreis absichert, steht im Merkblatt.

Keine Vertragspartei

PartABoat vermittelt den Kontakt und stellt Vorlagen bereit. Der Kaufvertrag kommt ausschließlich zwischen Käufer und Verkäufer zustande. PartABoat ist weder Partei noch Garant.

Keine Haftung für den Bootszustand

Wir sehen jedes neue oder bearbeitete Inserat vor der Freischaltung an; die Angaben darin prüfen wir nicht nach, das Boot selbst auch nicht. Technische Prüfung und Gutachten liegen in der Verantwortung des Käufers, wir stellen dafür eine Checkliste für den Bootskauf bereit.

Keine Versicherung, kein Bootsservice

PartABoat übernimmt keine Versicherungen, Garantien oder Dienste rund um das Boot. Die Eignergemeinschaft organisiert sich selbst, mit Unterstützung durch unsere Mustervorlagen.

PartABoat ist Vermittler, nicht Betreiber. Wir liefern Struktur, Vorlagen und ein organisiertes Kennenlernen. Die Entscheidungen liegen bei den Eignern, so wie es sein soll.

Noch Fragen zur Sicherheit?

Ekki erklärt dir persönlich, wie der Prozess funktioniert und welche Schutzmechanismen für deine Situation greifen.

Bootsschnack Alle Boote ansehen Den genauen Ablauf Schritt für Schritt ansehen: So funktioniert PartABoat

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