Kaufpreis absichern beim Direktkauf

PartABoat startet gerade: Inserieren und Anfragen gehen schon. Bis Zahlungen über einen beaufsichtigten Zahlungsdienstleister laufen, kauft ihr direkt: Verkäufer und Käufer schließen den Kaufvertrag miteinander, und PartABoat begleitet den Kauf nicht. Dieses Merkblatt zeigt zwei Wege, wie ihr den Kaufpreis bis zur Übergabe absichern könnt.

Es ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. PartABoat nennt keinen bestimmten Notar, organisiert keinen Termin und prüft weder Boot noch Papiere noch Zahlungen.

Welcher Weg passt zu euch?

  • Kauf als Gruppe: Lasst den Kaufpreis bei einem Notar verwahren. Er zahlt erst an den Verkäufer aus, wenn alle Anteile bezahlt sind und das unterschriebene Übergabeprotokoll vorliegt.
  • Kauf allein, also das ganze Boot oder ein Anteil an einer bestehenden Eignergemeinschaft: Zahle Zug um Zug am Übergabetermin per Echtzeitüberweisung.

Warum der zweite Weg beim Kauf als Gruppe nicht reicht: Überweisen mehrere Käufer nacheinander und fällt einer aus, liegt das Geld der anderen schon beim Verkäufer. Dann bleibt ihnen nur ein Anspruch gegen ihn auf Rückzahlung.

Kauf als Gruppe: Verwahrung beim Notar

Ein Beispiel: Käufer 1 kauft die Hälfte des Boots, Käufer 2 und Käufer 3 je ein Viertel. Jeder überweist seinen Kaufpreisanteil auf ein Konto, das der Notar nur für diesen Kauf führt. Der Notar zahlt an den Verkäufer erst aus, wenn alle drei Beträge eingegangen sind und ihm das Übergabeprotokoll vorliegt. Fehlt bis zu einem vereinbarten Tag ein Betrag oder das Protokoll, zahlt er jedem Käufer zurück, was dieser eingezahlt hat.

  1. Notar wählen. Sucht euch gemeinsam einen Notar, etwa über die Notarsuche der Bundesnotarkammer. Fragt vorab, ob er die Verwahrung übernimmt und was sie kostet. Ob er verwahrt, entscheidet der Notar im Einzelfall.
  2. Kaufverträge schließen. Jeder Käufer schließt mit dem Verkäufer einen schriftlichen Kaufvertrag über seinen Anteil. Haltet in jedem Vertrag fest, dass die Käufe nur gemeinsam gelten, also nur, wenn alle Anteile bezahlt sind. Beurkunden muss der Notar die Verträge nicht.
  3. Anweisung an den Notar. Verkäufer und Käufer erteilen dem Notar gemeinsam eine schriftliche Anweisung: bis wann jeder einzahlt, dass an den Verkäufer erst gegen das von allen unterschriebene Übergabeprotokoll ausgezahlt wird, an welchem Tag jeder Käufer sein Geld zurückbekommt, wenn bis dahin nicht alles vorliegt, und wer die Kosten trägt. Die Anweisung muss stehen, bevor das erste Geld fließt.
  4. Einzahlen. Jeder überweist seinen Anteil auf dieses Konto des Notars. Bestätigt die Kontoverbindung vorher telefonisch beim Notarbüro, mit der Nummer aus der Notarsuche, nie aus einer Mail: Gefälschte Kontodaten unter dem Namen eines Notars sind eine bekannte Betrugsmasche.
  5. Übergeben. Am Übergabetermin übergibt der Verkäufer Boot, Schlüssel und Papiere, und alle unterschreiben das Übergabeprotokoll. Liegt es dem Notar vor, zahlt er an den Verkäufer aus.

Ist das Boot finanziert, kann der Notar den Betrag, den die Bank für die Freigabe verlangt, direkt an die Bank zahlen; das gehört dann in die Anweisung. Die Gebühr des Notars richtet sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und nach dem Betrag, den er auszahlt.

Kauf allein: Zug um Zug am Übergabetermin

  • Im Kaufvertrag vereinbart ihr, dass am Übergabetermin gezahlt wird und dass das Eigentum erst mit der vollständigen Zahlung auf dich übergeht (Eigentumsvorbehalt).
  • Vorher mit der Bank: Kläre, ob du den Betrag per Echtzeitüberweisung schicken kannst. Viele Banken setzen ein Tageslimit; du kannst es ändern, manchmal wirkt die Änderung erst nach einigen Stunden. Prüfe beim Anlegen der Überweisung, ob die Empfängerüberprüfung deiner Bank Name und IBAN des Verkäufers bestätigt.
  • Am Termin: Zuerst unterschreibt ihr den Kaufvertrag, dann übergibt der Verkäufer Boot, Schlüssel und Papiere, du überweist, und der Verkäufer sieht den Eingang nach wenigen Sekunden in seinem Banking. Bis dahin bleibt er nach dem Eigentumsvorbehalt Eigentümer. Danach unterschreibt ihr das Übergabeprotokoll.
  • Eine ausgeführte Echtzeitüberweisung lässt sich nicht mehr stoppen. Zahle deshalb nichts, bevor du Boot und Papiere gesehen hast.

Was ihr in beiden Fällen prüft

  • Dass der Verkäufer Eigentümer ist, belegen die Unterlagen über seinen eigenen Erwerb; die Bootspapiere sind kein Eigentumsnachweis.
  • Ist das Boot finanziert, liegt die Freigabe der Bank vor, bevor gezahlt wird.
  • Am Tag vor dem Termin ein Blick in die Insolvenzbekanntmachungen: Läuft über das Vermögen des Verkäufers ein Insolvenzverfahren, wartet mit der Zahlung.
  • Ist das Boot im Schiffsregister eingetragen, braucht das Register Erklärungen von euch und vom Verkäufer mit notariell beglaubigter Unterschrift; ein Notar ist dann ohnehin beteiligt.
  • Liegt das Boot im Ausland, fragt den Notar vorab, ob er die Verwahrung trotzdem übernimmt.

Was du am Boot selbst prüfst, steht in der Checkliste für den Bootskauf. Wie der Kauf abläuft, sobald Zahlungen über den Zahlungsdienstleister laufen, zeigt So funktioniert es.

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