Vom Interesse zur eigenen Eignergemeinschaft.
Vier Schritte bis zum Anteil, und bis zur Unterschrift kannst du in jedem aussteigen. Du entscheidest in jedem Schritt, ob du weitergehst oder aufhörst. Ist dir ein Begriff unklar, erklärt ihn das Glossar Begriffe von A bis Z.
Vom ersten Klick zur ersten Ausfahrt.
- 1 Entdecken Boot finden. Kostet nichts.
- Ihr seid die Puzzleteile Weitere Käufer melden sich.
- 2 Boot ansehen, Leute kennenlernen Aussteigen geht jederzeit.
- Bestehende Eignergemeinschaft Anteil direkt kaufen.
- 3 Die 100 % stehen Jeder zahlt sein Optionsentgelt, das Boot ist für euch gebunden.
- 4 Kaufvertrag Das Geld geht an den Zahlungsdienstleister, nicht an PartABoat.
- Übergabeprotokoll unterschrieben Das Geld wird freigegeben.
- Das Boot gehört euch
Der Kreis ist das Boot, jedes Viertel ein Anteil: gestrichelt angefragt, türkis vergeben, orange frei, weiß euer Eigentum, türkiser Ring gebunden.
PartABoat startet gerade: Inserieren und Anfragen gehen schon. Bis Zahlungen über einen beaufsichtigten Zahlungsdienstleister laufen, kauft ihr direkt. Wie ihr den Kaufpreis absichert, steht im Merkblatt.
Bei PartABoat bist du erst gebunden, wenn du es willst. In jedem Schritt kannst du aufhören, bei einer bestehenden Eignergemeinschaft ohne jegliche Kosten, beim Komplett-Verkauf vor dem Optionsentgelt ebenfalls kostenlos. Erst wenn ihr als Gruppe zusammen seid und alle Optionsentgelte beim Zahlungsdienstleister eingegangen sind, steht der Kaufpreis für die Optionsphase fest, in der Regel 45 Tage. Das Optionsentgelt ist dein Preis dafür, dass der Verkäufer das Boot 45 Tage lang nur für eure Gruppe bindet. Beim Kauf wird es voll auf deinen Kaufpreisanteil angerechnet; übst du die Option nicht aus, bleibt es beim Verkäufer. Ab welchem Schritt der Verkäufer gebunden ist, siehst du im Zeitstrahl weiter unten.
Was in jedem Schritt passiert.
Kosten, Ausstiegsmöglichkeiten, alles transparent.
1
Entdecken
Käufer durchstöbern die Bootsanzeigen und melden Interesse an einem konkreten Boot. Eigner erstellen ein Inserat mit Fotos, Bootsdaten, Preis und gewünschter Anteilsstruktur. PartABoat sieht jedes neue oder bearbeitete Inserat vor der Freischaltung an; die Angaben darin prüft PartABoat nicht nach, das Boot selbst auch nicht.
Nichts. Keine Gebühr, keine Bindung.
Ansicht des Inserats vor der Freischaltung, Zugang zu den Angaben des Anbieters und den Basisdaten für Interessenten.
Die Liste zeigt alle freigeschalteten Inserate, die zu deiner Suche und deinen Filtern passen; was nicht passt, erscheint nicht. Wählst du nichts anderes, stehen die zuletzt eingestellten Inserate vorn („Neueste zuerst“). Du kannst stattdessen nach dem Gesamtpreis des ganzen Boots sortieren, aufsteigend oder absteigend, oder nach dem Standort, alphabetisch nach dem Namen des Reviers. Es zählt immer nur das eine Merkmal, das gerade gilt; weitere Merkmale fließen nicht ein. Niemand kann für einen besseren Platz bezahlen, PartABoat hebt kein Inserat von Hand hervor, und ob es für ein Boot schon Interessenten gibt, spielt für die Reihenfolge keine Rolle.
Jederzeit. Interesse zurückziehen oder Inserat löschen, ohne Angabe von Gründen, ohne Kosten.
Boarding oder Stapellauf, allein oder zu zweit
In jedem Listing siehst du, ob es sich um ein Boarding (du wirst Teil einer bestehenden Eignergemeinschaft) oder einen Stapellauf (ihr gründet gemeinsam eine neue) handelt.
Ihr kommt schon zu zweit? Umso besser; beim Stapellauf zählt aber jeder von euch einzeln, in derselben Reihenfolge wie alle anderen. Und wer allein startet und mindestens die Hälfte vom Boot will, gibt einfach ½ als Wunsch-Anteil an, ob mit einem Miteigner oder zweien, ergibt sich beim Zusammenstellen.
2
Prüfen & Kennenlernen
Mit dem Start dieses Schritts schließt du über einen eigenen Bestellschritt den Dienstvertrag mit PartABoat. Er kostet dich bis zum Kaufabschluss nichts, und ab diesem Tag läuft deine vierzehntägige Widerrufsfrist.
Du koordinierst eine Besichtigung vor Ort, mit Probefahrt, technischer Inspektion und gegebenenfalls unabhängigem Gutachter.
Reisekosten + gegebenenfalls Gutachterkosten (auf eigene Rechnung). Keine Gebühr an PartABoat.
Stellt eine Checkliste für den Bootskauf bereit (Bootszustand, Dokumentenprüfung, Versicherung, Wartungshistorie). Vermittelt den Kontakt zwischen Käufer und Verkäufer. Organisiert das Kennenlernen mit Termin, Infrastruktur (Videocall-Link, Fragenkatalog) und Rahmen.
Jederzeit. Wenn Boot oder Miteigner nicht passen: kein Problem, kein Kaufvertrag, keine Kosten. Den Dienstvertrag kannst du jederzeit kündigen.
Preis und Kennenlernen
In dieser Phase verhandelst du mit dem Verkäufer auch den Anteilspreis. Erst wenn sich beide Seiten auf einen Preis geeinigt haben, geht es weiter.
PartABoat organisiert außerdem ein Kennenlernen aller Beteiligten: Videocall (ca. 30 Min.) oder Treffen vor Ort. Themen: Reviervorlieben, Nutzungsstil, Pflegeanspruch, Familienregeln. Beim Boarding lernst du die bestehenden Miteigner kennen. Beim Stapellauf lernt ihr euch als künftige Eignergemeinschaft gegenseitig kennen.
Das Kennenlernen vor der finanziellen Bindung ist der stärkste strukturelle Vorteil des PartABoat-Prozesses. Du lernst Boot und Menschen kennen, bevor du dich entscheidest.
3
Platz sichern
Boot selbst geprüft, Miteigner kennengelernt, Preis verhandelt, jetzt geht es um deine Entscheidung. Wie es weitergeht, hängt vom Angebot ab:
Bestehende Eignergemeinschaft
Es gibt bereits eine Eignergemeinschaft, oder einen Alleineigner, der Miteigner sucht. Du kaufst einen Anteil und gehst direkt zu Schritt 4: Kaufvertrag und Zahlung. Keine Vorabgebühr, kein Zwischenschritt. Ab dem Kauf hast du volles Mitspracherecht in der Gemeinschaft.
Dein Ausstieg: Jederzeit vor dem Kaufvertrag, ohne Kosten, ohne Begründung.
Neue Eignergemeinschaft
Der Verkäufer steigt komplett aus. Ihr bildet gemeinsam eine neue Eignergemeinschaft. Nichts wird fest, bevor ihr alle zusammen seid: Erst wenn alle Käufer ihre Anteile abgestimmt haben, zahlt jeder sein Optionsentgelt.
Dein Ausstieg vor dem Optionsentgelt: Jederzeit, ohne Kosten, ohne Begründung. Maximalrisiko vor dem Optionsentgelt: Anreise und Zeit.
Beim Stapellauf zählst du für die Gruppenbildung erst mit, wenn du drei Dinge getan hast. Du hast dir das Boot angesehen. Du hast am Gruppentreffen teilgenommen, also die Leute kennengelernt, mit denen du es teilen würdest. Und du hast uns gesagt, welchen Anteil du willst: ein Viertel, ein Drittel, die Hälfte, gern auch als Spanne, wenn du zwischen zwei Größen schwankst. Sobald die Interessenten gemeinsam auf 100 % kommen könnten, fragen wir alle mit Spanne zugleich nach ihrer festen Größe; ihr habt dafür drei Werktage, und jede Antwort in dieser Frist zählt, als wäre sie mit dem Ende der Frist eingegangen. Eine Anfrage über das Formular reicht dafür nicht, ein Besichtigungstermin allein auch nicht.
Was das nicht heißt: Du hast nichts gekauft. Deine Anteilsangabe ist verbindlich in dem Sinn, dass wir mit ihr rechnen und dass sie für deinen Platz in der Reihenfolge zählt, frühestens ab dem Ende deiner Widerrufsfrist. Die Angabe kostet dich nichts und verpflichtet dich zu keiner Zahlung.
Dein Platz gilt 30 Tage. Passiert in dieser Zeit nichts, verfällt er. Um wieder mitzuzählen, nimmst du noch einmal an einem Gruppentreffen oder an einem Einzelgespräch teil; von vorn anfangen musst du nicht. Für die Reihenfolge zählt dann der neue Zeitpunkt.
Zwei Dinge, die vor deiner Anteilsangabe wichtig sind.
Erstens: Deine Anteilsangabe zählt erst dann für die Bildung einer Käufergruppe, wenn deine Widerrufsfrist abgelaufen ist.
Zweitens: Wenn mehr Anteile gewünscht werden, als das Boot hergibt, zählt der Zeitpunkt, zu dem du alle drei Schritte erledigt hast, also Besichtigung, Gruppentreffen und verbindliche Anteilsangabe, frühestens aber das Ende deiner Widerrufsfrist. Wir gehen die Angaben in dieser Reihenfolge durch; du kommst in die Gruppe, wenn sich mit dir und den schon Aufgenommenen, gegebenenfalls ergänzt um Käufer, die nach dir zählen, genau 100 % erreichen lassen; sonst wirst du übersprungen, auch wenn dein Anteil mit anderen eine Gruppe ergeben hätte. Bei gleichem Zeitpunkt entscheidet das Los: Wir legen vorher fest, wer teilnimmt, losen mit einem Verfahren, das niemand beeinflussen kann, und halten alles in einem Protokoll fest; auf Wunsch bekommst du eine Kopie, in der die Namen der anderen unkenntlich sind. Wer nicht zum Zug kommt, steht in derselben Reihenfolge auf einer Warteliste. Fällt vor der Bestätigung durch den Verkäufer jemand aus, rücken Wartende nach, deren Anteilswünsche den frei gewordenen Anteil allein oder zusammen genau ausfüllen; ausgewählt wird nach derselben Regel. Bevor wir dir eine Zuteilung mitteilen, sieht ein Mensch sie an; sie entsteht nicht vollautomatisch. Wir ermitteln die Gruppe einmal an jedem Werktag, unter allen, deren Zeitpunkt bis zum Ende des Vortags liegt. Das Ergebnis erfahren alle Interessenten; ist jemand nicht berücksichtigt, legen wir die Gruppe dem Verkäufer frühestens drei Werktage danach vor, damit ein Fehler vorher auffallen kann.
4
Eigentümer werden
Alle Voraussetzungen sind erfüllt. Beim Boarding ist der Kaufpreis sofort fällig, beim Stapellauf erst, wenn alle Käufer ihre Option ausgeübt haben. Du überweist ihn an einen beaufsichtigten Zahlungsdienstleister. Living Contract (Miteignervereinbarung) unterzeichnen, Übergabe mit Protokoll, Gemeinschaft startet.
Kaufpreis des Anteils (via Zahlungsdienstleister). Strukturierungspauschale an PartABoat, fällig nach dem Kaufabschluss; die Beträge stehen unter Die Beträge im Einzelnen. Die Vermittlungsprovision trägt der Verkäufer, nicht du.
Begleitet den Vertragsschluss organisatorisch. Den Kaufpreis zahlst du auf eine Zahlungsaufforderung des beaufsichtigten Zahlungsdienstleisters, ein eigenes Konto dort brauchst du nicht. Stellt die Mustervorlagen für Kaufvertrag und Living Contract bereit; den Nutzungsplan legt ihr darin gemeinsam fest.
Ab Kaufvertragsunterzeichnung: verbindlich. Dein Kaufpreis liegt bis zum Vollzug zweckgebunden beim Zahlungsdienstleister und wird an den Verkäufer freigegeben, wenn das unterschriebene Übergabeprotokoll vorliegt. Kommt der Kauf nicht zustande, bleibt er dort, bis feststeht, an wen er geht.
So funktioniert der Stapellauf
Vom Bootsinserat zum gemeinsamen Eigentum, in sechs Schritten.
Die sechs Schritte im Einzelnen
-
Du findest ein Boot mit dem Hinweis „Neue Eignergemeinschaft“
Der Verkäufer will komplett aussteigen. Bis zu vier Käufer übernehmen das Boot gemeinsam.
- Du siehst: Kaufpreis, alle Bootsdaten, Anteilsgrößen, die verfügbar sind
- Du meldest Interesse mit deinem Wunsch-Anteil, z. B. „Ich hätte gern ¼ bis ½“
- Keine Vorabgebühr, nur Interessenbekundung
-
Andere Interessenten melden sich: Ihr seid die Puzzleteile
PartABoat sammelt alle Interessenten. Sobald eure Anteilswünsche zusammen 100 % ergeben, geht es weiter.
- Sobald jemand das Boot gesehen, die Gruppe kennengelernt und seinen Anteil verbindlich angegeben hat, zeigt die Anzeige, was noch frei ist, etwa „Noch frei: zwei Anteile zu je ⅓“, als Zwischenstand ohne Zusage
- Typische Kombinationen: 4×¼, oder 1×½ plus 2×¼, oder 2×½
- Eine kleine, feste Eignergemeinschaft von bis zu vier Co-Eignern
-
Boot ansehen. Leute kennenlernen.
PartABoat lädt euch zu einem gemeinsamen Termin ein, Boot und Menschen auf einmal.
- Du prüfst das Boot (Besichtigung, eigenes Gutachten möglich)
- Du lernst deine künftigen Miteigner kennen
- Bei beiden kannst du jederzeit aussteigen, ohne Begründung, ohne Kosten
-
Die 100 % stehen: Mit dem letzten Optionsentgelt wird es fest.
Bestätigt der Verkäufer eure Gruppe, zahlt jeder sein Optionsentgelt, gestaffelt nach Anteilsgröße. Damit steht der Kaufpreis für die Optionsphase fest, in der Regel 45 Tage.
- Das Geld geht nicht an PartABoat, es fließt über einen beaufsichtigten Zahlungsdienstleister an den Verkäufer und wird beim Kauf auf den Kaufpreis angerechnet
- Mit dem Eingang aller Optionsentgelte ist der Verkäufer für die Optionsphase gebunden, in der Regel 45 Tage, und darf nicht an jemand anderen verkaufen
- Die einmalige Strukturierungspauschale an PartABoat wird erst nach dem Kaufabschluss fällig, getrennt vom Optionsentgelt
-
Kaufvertrag. Geld beim Zahlungsdienstleister.
Alle Käufer üben ihre Option aus, damit kommt der Kaufvertrag zustande. Ihr überweist an einen beaufsichtigten Zahlungsdienstleister, nicht an PartABoat, nicht direkt an den Verkäufer.
- Der Zahlungsdienstleister hält das Geld bis zum Vollzugstermin
- Dein Geld wird freigegeben, wenn das unterschriebene Übergabeprotokoll vorliegt
- PartABoat bleibt außen vor, reine Vermittlung, kein Geld über PartABoat
-
Das Boot gehört euch.
Übergabe mit Protokoll, die Originalpapiere gehen an euch. Der Zahlungsdienstleister gibt das Geld frei. Der alte Eigner geht, ihr übernehmt.
- Euer Kauf ist durch Kaufvertrag und Übergabeprotokoll dokumentiert; dass der Verkäufer Eigentümer war, belegen die Unterlagen über seinen eigenen Erwerb, die er euch übergibt, soweit er sie hat
- Danach meldet ihr das Boot selbst auf euch um und steht gemeinsam in den Papieren; ist es im Schiffsregister eingetragen, braucht das Register für die Umschreibung Erklärungen von Verkäufer und Käufern mit notariell beglaubigter Unterschrift
- Living Contract wird von euch unterschrieben (Regeln der Gemeinschaft)
- Erste Saison kann beginnen
Was, wenn …?
Was, wenn sich nur zwei statt vier von uns finden?
Manchmal dauert es, bis sich alle Käufer zusammenfinden. Dafür gibt es zwei Wege:
- Ihr (zwei oder drei bereits Interessierte) entscheidet gemeinsam, ob ihr weiter auf Vervollständigung wartet
- Der Verkäufer bleibt im Prozess, solange er einverstanden ist
- PartABoat sucht aktiv weiter
- Wenn der Verkäufer damit einverstanden ist: Aus dem geplanten Komplett-Verkauf wird eine bestehende Eignergemeinschaft, in die ihr einsteigt
- Der Verkäufer behält z. B. ¼ oder ½, ihr kauft den Rest
- Aus „Neue Eignergemeinschaft“ wird damit „Bestehende Eignergemeinschaft“
Was auf jeden Fall gilt: Niemand wird in eine Lösung gezwungen. Wenn die Käufergruppe nicht vollständig zusammenkommt, zahlt niemand ein Optionsentgelt, es wird erst fällig, wenn alle Anteile zusammenpassen. Niemand verliert Geld, nur weil zu wenige Käufer zusammenkommen.
Was, wenn jemand das komplette Boot kaufen will, bevor wir uns gefunden haben?
Bevor die Käufergruppe vollständig ist, gilt für alle die gleiche Freiheit: Du kannst jederzeit aussteigen, und der Verkäufer kann sein Inserat zurückziehen oder an einen Einzelkäufer verkaufen.
- Solange die Käufergruppe noch nicht vollständig ist, hast du noch kein Optionsentgelt gezahlt, du verlierst kein Geld, nur Anreise und Zeit
- Du bist genauso frei wie der Verkäufer: keine Bindung an den Kauf und kein Geld im Risiko
- Wird das Boot anderweitig verkauft, informiert PartABoat alle, die dafür kaufbereit sind oder auf der Warteliste stehen
Sobald alle zusammen sind, gilt das Gegenteil: Wenn alle Optionsentgelte beim Zahlungsdienstleister eingegangen sind, ist der Verkäufer für die Optionsphase gebunden, in der Regel 45 Tage; er darf weder den Preis erhöhen noch anderweitig verkaufen.
Was, wenn einer von uns nach dem Optionsentgelt abspringt?
Springt einer von euch nach der Bindung ab, bevor er seine Option ausgeübt hat, oder lässt er die Optionsphase ohne Ausübung verstreichen, während andere ausgeübt haben, oder widerruft er ausnahmsweise seinen Dienstvertrag mit PartABoat, bevor das unterschriebene Übergabeprotokoll beim Zahlungsdienstleister vorliegt, greift das Ersatzverfahren: zwei Stufen, zusammen höchstens 23 Tage, auch wenn mehrere abspringen. Sind die 23 Tage verbraucht, gibt es kein weiteres Verfahren, und PartABoat fordert euch gleich auf, eure Option auszuüben. Ausüben könnt ihr jederzeit, auch während des Verfahrens.
- Die Verbliebenen können den freien Anteil einvernehmlich unter sich aufteilen; dafür unterschreiben alle die neue Aufteilung. Niemand muss aufstocken. Wart ihr nur zu zweit, entfällt diese Stufe.
- Fällt der vierte Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, läuft die Stufe bis zum nächsten Werktag; die Ersatzsuche wird dann um diese Tage kürzer.
- PartABoat sucht einen Ersatzkäufer. Dazukommen kann er nur, wenn der Verkäufer und alle Verbliebenen zustimmen.
Gelingt auch das nicht, ist der Verkauf gescheitert, und der Verkäufer ist wieder frei. PartABoat fordert euch dann auf, eure Option auszuüben, falls ihr das noch nicht getan habt. Auf Wunsch sucht PartABoat danach weiter; einen Anspruch darauf habt ihr nicht. Niemand wird per Mehrheit zu etwas gezwungen, und vor dem Kaufvertrag wird der Verkäufer nie Miteigner. Scheitert nach dem Kaufvertrag der Erwerb eines einzelnen Käufers und übernimmt niemand seinen Anteil, fällt dieser Anteil befristet an den Verkäufer zurück, der ihn dann weiterverkauft.
Was mit dem Optionsentgelt des Abspringers passiert: Es bleibt beim Verkäufer, das ist der Preis dafür, dass er das Boot für euch freigehalten hat. Wer widerrufen hat, dem zahlt der Zahlungsdienstleister zurück, was er eingezahlt hat; ob er es dem Verkäufer trotzdem schuldet, richtet sich nach dem Gesetz. Eure Optionsentgelte bleiben beim Zahlungsdienstleister; scheitert der Kauf, bekommt sein Optionsentgelt nur zurück, wer seine Option ausgeübt hat.
So funktioniert das Boarding
Du kaufst einen Anteil in einer bestehenden Eignergemeinschaft, in drei Schritten.
Die drei Schritte im Einzelnen
-
Du findest ein Boot mit dem Hinweis „Bestehende Eignergemeinschaft“
Es gibt bereits eine Gruppe, oder einen Alleineigner, der einen Anteil abgibt. Du meldest dein Interesse direkt am konkret verfügbaren Anteil.
- Du siehst Kaufpreis, Bootsdaten und den angebotenen Anteil
- Keine Vorabgebühr, nur Interessenbekundung
- Du siehst, wie viele Miteigner die Gemeinschaft hat
-
Boot ansehen. Gruppe kennenlernen.
Du prüfst das Boot, und du prüfst die Menschen, mit denen du es teilen würdest. Bei beiden kannst du jederzeit aussteigen.
- Besichtigung mit Probefahrt, eigenes Gutachten möglich
- Du lernst die bestehenden Miteigner kennen (Videocall oder vor Ort)
- Kein Kaufvertrag, keine Kosten
-
Kaufvertrag. Zahlung. Aufnahme in die Gemeinschaft.
Du kaufst deinen Anteil direkt, ohne Wartezeit, ohne dass andere Käufer gefunden werden müssen.
- Kaufvertrag unterschreiben, Kaufpreis über beaufsichtigten Zahlungsdienstleister
- Dokumentation der Eigentumsübertragung durch Kaufvertrag und Übergabeprotokoll
- Living Contract mitunterschreiben, du bist Teil der Gemeinschaft
Dein Weg zum Verkauf, Schritt für Schritt.
Was du als Eigner tust, wann du gebunden bist und wann das Geld fließt.
1
Inserat erstellen
Du wählst: Beim Anteilsverkauf bleibst du Miteigner und bestimmst, wie viel du verkaufst, ob ¼, ½ oder ¾; den Rest behältst du samt anteiligem Nutzungsrecht. Beim Komplett-Verkauf steigst du ganz aus. Fotos, Daten, Preis und Anteilsstruktur legst du fest.
Was sich für dich ändert, ein Beispiel: Bavaria 37 · Baujahr 2010 · 11 m · Motor · Kroatien
| Bavaria 37 (Baujahr 2010), Motor, Kroatien | Heute (allein) | Mit 1 Co-Eigner (½) |
|---|---|---|
| Liegeplatz + Versicherung + Wartung | ca. 16.500 €/Jahr | ca. 8.250 €/Jahr |
| Zugang zum Boot | Jederzeit verfügbar (real 4–6 Wo.) | 25 Wo., rechnerisch |
| Verkaufserlös | – | Einmalzahlung für Anteil |
2
Prüfen & Kennenlernen
Interessenten besichtigen dein Boot. PartABoat organisiert ein Kennenlernen aller Beteiligten. Beim Anteilsverkauf lernst du deine künftigen Miteigner persönlich kennen. Beim Komplett-Verkauf lernen sich die Käufer untereinander kennen.
3
Käufer bestätigen
Beim Anteilsverkauf kauft der Käufer direkt, ohne Zwischenschritt; er zahlt erst, wenn alle Verträge unterzeichnet sind.
Beim Komplett-Verkauf bestätigst du die Käufergruppe, und jeder Käufer zahlt ein Optionsentgelt an dich. Ab dem Moment, in dem du die vollständige Gruppe bestätigt hast und alle Optionsentgelte eingegangen sind, bist du für die Optionsphase gebunden: 45 Tage, länger nur, wenn nach dem Ausfall eines Käufers ein Ersatzverfahren läuft (höchstens 23 Tage mehr) oder wenn du mit allen Käufern einen späteren Übergabetermin vereinbarst (höchstens 14 Tage mehr).
Bis dahin läuft dein Inserat zweigleisig: Es steht einer Käufergruppe und zugleich einem Einzelkäufer offen, der das ganze Boot übernimmt. Der Weg zum Einzelkäufer bleibt offen, bis die Käufergruppe verbindlich zustande kommt (alle Anteile vergeben, deine Bestätigung, alle Optionsentgelte eingegangen beim Zahlungsdienstleister). Du musst dich nicht vorab festlegen.
4
Verkauf abschließen
Kaufvertrag, Übergabe mit Protokoll. Beim Komplett-Verkauf werden die Käufer erst zur Zahlung des Kaufpreises aufgefordert, wenn alle ihre Option ausgeübt haben.
Der Kaufpreis geht nie an PartABoat: Er liegt bei einem beaufsichtigten Zahlungsdienstleister und wird an dich freigegeben, wenn das unterschriebene Übergabeprotokoll vorliegt.
Beim Anteilsverkauf tritt dein Käufer dem Living Contract bei.
Wenn du Miteigner bleibst
Auch als Miteigner bekommst du Hauptsaison-Wochen: Das PartABoat-Muster des Living Contract verteilt sie nach Anteilen, mit jährlich wechselnder Zuordnung. Legt ihr Juli und August als Hauptsaison fest, sind bei drei Vierteln 6 Wochen vertraglich garantierbar, bei der Hälfte 4 Wochen.
Das PartABoat-Muster sieht ein Ankaufsrecht der Miteigner untereinander vor: Wenn ein Miteigner aussteigt, zeigt er das den übrigen an. Ab Zugang der Anzeige hast du 30 Kalendertage Zeit, seinen Anteil selbst zu übernehmen, zu dem Preis, den sein Käufer zahlen würde, sonst zum Anteil am Verkehrswert des ganzen Bootes.
Der Living Contract regelt Pflichten, Kosten und Konflikte. Bei Streit: erst Gespräch unter den Eignern, dann kann jeder eine Schlichtung durch eine neutrale dritte Person vorschlagen.
Die Beträge im Einzelnen, und wann sie fällig werden.
| Posten | Höhe | Wer zahlt | An wen | Wann fällig |
|---|---|---|---|---|
| Strukturierungspauschale | 500 bis 1.500 €, 1,5 % des Anteilswerts, einmalig |
Käufer; kaufst du das ganze Boot allein, entfällt sie. | an PartABoat | nach dem Kaufabschluss. Fällig ist sie 14 Tage nach Zugang der Rechnung, die du nach dem Kaufabschluss bekommst. |
| Optionsentgelt, nur beim Komplett-Verkauf | 750 € für ein Viertel, 1.000 € für ein Drittel, 1.500 € für die Hälfte, 2.250 € für drei Viertel |
Käufer | an den Verkäufer; es wird beim Kauf voll auf den Kaufpreis angerechnet. | Fällig, wenn ihr als Gruppe vollständig seid und der Verkäufer bestätigt hat. |
| Vermittlungsprovision | 5,5 % vom Anteilswert, mindestens 350 € je Käufer |
Verkäufer | an PartABoat | nur bei erfolgreichem Verkauf. Wer bis 28.02.2027 ein Inserat einstellt, zahlt für dieses Inserat keine Provision, wenn der Kaufvertrag bis 31.12.2027 geschlossen wird (Bedingungen der Aktion). |
Strukturierungspauschale, Vermittlungsprovision und Optionsentgelt sind Endpreise. Eine gesetzlich anfallende Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile sind darin enthalten.
Fälligkeit, Beispiele, und was du verlieren kannst
Zwei Beispiele: Ein ¼-Anteil an einem Motorboot für 57.500 € ergibt 862,50 € Strukturierungspauschale. Ein ¼-Anteil an einem Segelboot für 25.000 € ergibt 375 €, hier greift das Minimum, du zahlst 500 €.
Dieses Geld geht nicht an PartABoat, es fließt über einen Zahlungsdienstleister an den Verkäufer. Du zahlst also nicht zweimal: Die 750 € sind später Teil des Kaufpreises.
Keine Inseratsgebühr, keine monatlichen Kosten. Verkaufst du innerhalb der vertraglichen Nachlauffrist (sechs beziehungsweise zwölf Monate) direkt an einen über PartABoat vermittelten Interessenten, fällt die Provision ebenfalls an, außer der Verkauf fällt unter die Einführungsaktion. Beispiele mit Beträgen stehen auf Für Eigner.
Vor dem Optionsentgelt: Anreise und Zeit. Kein Geld an PartABoat oder den Verkäufer.
Mit dem Optionsentgelt: Kommt der Kauf zustande, wird es voll auf deinen Kaufpreisanteil angerechnet. Übst du deine Option nicht aus, verbleibt es beim Verkäufer. Springt ein anderer ab und findet sich kein Ersatz, bekommst du es zurück, wenn du deine Option ausgeübt hast; dazu fordert PartABoat dich auf.
Nach dem Kaufabschluss: Du bist Miteigentümer. Was dann gilt, regelt der Living Contract.
PartABoat wird beim Kauf eines Anteils von beiden Seiten bezahlt: Der Käufer zahlt die Strukturierungspauschale, der Verkäufer eine Vermittlungsprovision. Beides wird nur fällig, wenn es zum Kaufabschluss kommt. Genau diese Doppelrolle verpflichtet uns zur Neutralität: Wer für beide Seiten vermittelt, muss beide gleich behandeln. Bevorzugen wir eine Seite, haften wir dafür.
Was dich in jedem Schritt absichert.
Die Kaufsumme fließt nie an PartABoat. Ein beaufsichtigter Zahlungsdienstleister wickelt die Zahlung ab, und du überweist den Kaufpreis erst, wenn alle Verträge unterzeichnet sind. Der Zahlungsdienstleister gibt das Geld an den Verkäufer frei, sobald das unterschriebene Übergabeprotokoll vorliegt, mit dem ihr die Übergabe bestätigt.
Beim Boarding kaufst du deinen Anteil direkt, ohne Wartezeit, ohne Mindestanzahl. Beim Stapellauf wechselt das Boot erst den Besitzer, wenn alle Anteile vergeben sind. So startet ihr als komplette Eignergemeinschaft, niemand sitzt in einer unvollständigen Gemeinschaft fest.
Klare Regeln, klare Fristen, und der Living Contract
Du zahlst den Kaufpreis erst, wenn alle Verträge unterzeichnet sind, beim Komplett-Verkauf erst, wenn alle aus eurer Gruppe ihre Option ausgeübt haben. Das Optionsentgelt beim Komplett-Verkauf zahlst du erst, wenn ihr als Gruppe vollständig seid und der Verkäufer bestätigt hat.
Das PartABoat-Muster des Living Contract regelt Kostenverteilung, Exit-Regeln und ein Ankaufsrecht der Miteigner untereinander und verteilt die Hauptsaison nach Anteilen. Nutzungskalender und Pflegestandards legt ihr darin gemeinsam fest, alles vereinbart, bevor die Gemeinschaft startet.
Widerruf und Fälligkeit
Für den PartABoat-Dienstvertrag gilt das gesetzliche 14-tägige Widerrufsrecht, Details siehe Widerrufsbelehrung. Die Strukturierungspauschale wird erst nach dem Kaufabschluss fällig.
Ab wann ist der Verkäufer gebunden?
Hier siehst du, ab welchem Schritt der Verkäufer an euch gebunden ist und nicht mehr an jemand anderen verkaufen darf, einmal aus Käufer-, einmal aus Verkäufer-Sicht.
Aus Käufer-Sicht
Boarding: du kaufst einen Anteil in einer bestehenden Eignergemeinschaft
-
1 Entdecken
Du meldest dich auf ein Inserat. Noch keine Kosten, keine Bindung, und der Verkäufer darf das Boot weiter anderen anbieten.
Verkäufer noch frei -
2 Boot ansehen, Leute kennenlernen
Boot besichtigen, Miteigner kennenlernen, Preis verhandeln. Auch jetzt kann der Verkäufer parallel vermarkten, und du kannst jederzeit aussteigen.
Verkäufer noch frei -
Kipppunkt
4 Kaufvertrag
Mit der Unterschrift ist der Kaufvertrag geschlossen; mit Zahlung und Übergabe ist der Anteil deiner.
Verkäufer gebunden
Stapellauf: ihr gründet gemeinsam eine neue Eignergemeinschaft
-
1 Entdecken
Du meldest dich mit deinem Wunsch-Anteil. Noch keine Kosten, keine Bindung, und der Verkäufer darf das Boot weiter anderen anbieten.
Verkäufer noch frei -
2 Boot ansehen, Leute kennenlernen
Boot besichtigt, künftige Miteigner kennengelernt, Anteil festgelegt: Damit bist du kaufbereit, sobald deine Widerrufsfrist abgelaufen ist. Weiter ohne Kosten, du kannst jederzeit aussteigen.
Verkäufer noch frei -
3 Gruppe vollständig
Eure Anteile ergeben zusammen 100 %. Bestätigt der Verkäufer die Gruppe, zahlt jeder sein Optionsentgelt an den Zahlungsdienstleister. Bis zum letzten Optionsentgelt ist noch nichts fest; bleibt eine Zahlung aus, löst sich die Gruppe auf, und gezahlte Optionsentgelte gehen zurück.
Verkäufer noch frei -
Kipppunkt
Alle Optionsentgelte eingegangen
Sind alle Optionsentgelte beim Zahlungsdienstleister, steht der Preis für die Optionsphase fest, in der Regel 45 Tage. Ab hier ist der Verkäufer an euch gebunden und darf nicht anderweitig verkaufen. In dieser Zeit entscheidest du, ob du die Option ausübst.
Verkäufer gebunden
Optionsentgelt: dein Preis dafür, dass der Verkäufer das Boot 45 Tage lang nur für eure Gruppe bindet. Beim Kauf wird es voll auf deinen Kaufpreisanteil angerechnet; übst du die Option nicht aus, bleibt es beim Verkäufer.
Aus Verkäufer-Sicht
Stapellauf: du gibst dein ganzes Boot an eine neue Eignergemeinschaft ab
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1 Inserat online
Dein Boot ist gelistet. Du darfst es parallel auch woanders anbieten und an einen Einzelkäufer verkaufen.
Noch frei -
2 Boot ansehen, Leute kennenlernen
Käufer melden sich, besichtigen, lernen sich kennen. Du bleibst frei, nichts bindet dich.
Noch frei -
3 Gruppe vollständig
Die Käufergruppe deckt 100 % ab. Du bestätigst sie und meldest dich als Zahlungsempfänger an. Noch bist du frei.
Noch frei -
Kipppunkt
Alle Optionsentgelte eingegangen
Ab jetzt gebunden, in der Regel 45 Tage, länger bei einem Ersatzverfahren oder einem vereinbarten späteren Übergabetermin: Preis fest, kein Alternativverkauf.
Jetzt gebunden
Beim Boarding gibt es keine Optionsentgelt-Phase: Hier bindet, wie beim Käufer, die Kaufvertragsunterschrift.
Stand vorbehaltlich rechtlicher Klärung: Der genaue Zeitpunkt, ab dem die Bindung des Verkäufers eintritt, ist rechtlich noch nicht abschließend geklärt. Bis dahin gilt die Darstellung als Orientierung, nicht als verbindliche Zusage.
Fragen, die sich vor dem Kauf oder Verkauf stellen.
Was bedeuten „Boarding“ und „Stapellauf“?
Jedes Inserat ist als Boarding oder Stapellauf gekennzeichnet. Beim Boarding kaufst du einen Anteil in einer bestehenden Eignergemeinschaft, oder wirst Miteigner bei einem Alleineigner, der einen Anteil verkauft. Das kann auch ein Anteil sein, der frei wird, weil ein bisheriger Miteigner aussteigt. Beim Stapellauf steigt der Verkäufer komplett aus und ihr bildet eine neue Eignergemeinschaft. Der Ablauf ist fast identisch, nur in Schritt 3 unterscheidet sich der Weg: Beim Stapellauf sicherst du deinen Platz mit deinem Optionsentgelt, sobald ihr als Gruppe vollständig seid und der Verkäufer bestätigt hat. Beim Boarding gehst du direkt zum Kaufvertrag.
Wie lange dauert der gesamte Prozess?
Wir rechnen mit 8–16 Wochen vom ersten Interesse bis zur Eigentumsübertragung. Die meiste Zeit verbringst du in Schritt 2 (Boot ansehen, Leute kennenlernen, ca. 4–8 Wochen), das ist bewusst so, damit du nichts überstürzt.
Was, wenn meine Miteigner später nicht zahlen?
Mit Miteignern teilst du die Kosten, und der Living Contract regelt, was bei einem Ausfall passiert: Zahlt ein Miteigner trotz Mahnung und angemessener Nachfrist nicht, könnt ihr übrigen für ihn in Vorleistung treten und von ihm Erstattung verlangen. Zum Verkauf seines Anteils zwingen könnt ihr ihn nicht. Willst du selbst aussteigen, verkaufst du deinen Anteil; wie das geht, steht im Ratgeber Aus einer Eignergemeinschaft aussteigen.
Kann der Verkäufer das Boot unter mir weg verkaufen?
Beim Boarding darf der Verkäufer seinen Anteil auch anderen anbieten, bis du den Kaufvertrag unterschreibst.
Beim Stapellauf darf er an einen Einzelkäufer verkaufen, bis alle Optionsentgelte beim Zahlungsdienstleister eingegangen sind; danach ist er für die Optionsphase gebunden. Bis dahin bist auch du frei: kein Geld bezahlt, keine Bindung. Beide Wege Halt für Halt zeigt der Zeitstrahl oben.
Was, wenn nicht genug Käufer zusammenkommen?
Beim Boarding kaufst du deinen Anteil direkt, ohne Wartezeit, ohne Mindestanzahl. Beim Stapellauf wechselt das Boot erst den Besitzer, wenn alle Anteile vergeben sind. Kommt die Gruppe nicht zustande, zahlt niemand ein Optionsentgelt, es wird erst fällig, wenn alle Anteile zusammenpassen. Kein Risiko, in einer unvollständigen Gemeinschaft festzuhängen.
Kann ich meinen Anteil später wieder verkaufen?
Ja. Dein Anteil ist echtes Eigentum, du kannst ihn verkaufen, vererben oder beleihen. Das PartABoat-Muster sieht ein Ankaufsrecht der Miteigner untereinander vor und verpflichtet dich, nur an einen Käufer zu verkaufen, dem sie zugestimmt haben; ablehnen können sie ihn nur aus einem wichtigen Grund in seiner Person, binnen 30 Kalendertagen nach deiner Anzeige.
Muss ich einen Bootsführerschein haben?
Das hängt vom Revier ab. Für deutsche Gewässer gelten die üblichen Regelungen je nach Revier und Motorleistung (Sportbootführerschein Binnen oder Sportbootführerschein See); welcher Schein in einem ausländischen Revier verlangt wird, klärst du vor dem Kauf. PartABoat fragt und prüft Führerscheine nicht; der Nachweis ist Sache jedes einzelnen Eigners.
Darf ich mein Boot parallel auf anderen Plattformen inserieren?
Ja. Paralleles Inserieren ist erlaubt. Bis du an eine Käufergruppe gebunden bist, kannst du das Boot jederzeit auch komplett verkaufen. Ab wann das gilt und wie lange, zeigt der Zeitstrahl oben in der Verkäufer-Sicht.
Dieser Prozess basiert auf dem, was wir selbst gelernt haben.
Mein Kumpel und ich teilen uns seit Jahren zwei Motorboote, eines in Kroatien, eines am Rhein. Ich poliere das GFK (glasfaserverstärkter Kunststoff) und pflege das Holz, er kümmert sich um Elektrik und Motor. Zusammen haben wir doppelt so viel Revier.
Unsere Erfahrung aus bislang fünf gemeinsam genutzten Booten steckt in diesem Prozess.
Ekki, Gründer von PartABoat
Bereit? Wähle deinen Einstieg.
Egal ob du ein Boot suchst oder eines teilen möchtest, der erste Schritt kostet nichts.